Wir haben heute eine Werksführung mitgemacht.

Vorher gab es ein leckeres Mittagessen in der Betriebskantine.

In der Kantine gab es Getränke aus einer Zapfanlage oder auch aus Flaschen. Im Kühlschrank standen Softdrinks sowohl als auch Bier.

Ja ihr lest richtig, es gab Bier.

Zum Beweis ein Foto.

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Auf Nachfrage teilte unser Ansprechpartner mit, das alle Angestellten während der Pause und auch während der Arbeit Bier trinken dürften.

Zur Erklärung, in Bayern gehört Bier zu den Grundnahrungsmitteln und darf immer verzehrt werden.

Die einzigen die nichts zu trinken dürfen sind Staplerfahrer und Mitarbeiter die schwere Maschinen bedienen.

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Von Mario

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