Natürlich ergeben sich mit einem neuen Fahrzeug auch neue Verpflichtungen.

Der Roller braucht zwar keine Hauptuntersuchung und ich muss keine Steuer bezahlen, aber um mit dem Roller im öffentlichen Straßenverkehr fahren zu dürfen muss ich eine Haftpflichtversicherung für den Roller abschließen.

Über ein Vergleichsportal habe ich mir eine Versicherung für den Roller ausgesucht und beantragt.

Anfang der Woche hatte ich das neue Kennzeichen in der Post.

Es ist ab dem 01. März für ein Jahr gültig.

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Von Mario

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